Detektei - Detektiv - Austria

white collar crime  Österreich - Steiermark - Graz
Fa. Kemetmüller  Hermann
Sicherheitsgewerbe gemäß § 94 Z.62 GewO. 1994
Berufsdetektiv- Bewachungsgewerbe - Einzelunternehmen

IMPRESSUM          

ZMR Melderegister

pro Anfr. € 24,99

Firmenbuchauszug

pro Anfrage ab € 24,99.

Grundbuchausz.

ab € 12,98

Gewerberegister

pro Anfrage ab € 23,99 inkl 20% MWSt.


Detektei-Austria

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Kriminalität

IMPRESSUM - Copyright
und Haftungsausschluss

Preisliste/Vertragsbestimmungen

     Grundsätzlichg ist das erste Informationsgespräch bzw. die 1. Beratung kostenlos.

per  Detektiv-Stunde  (Mindesteinsatzdauer 3 Stunden)

94,80

per angefangenen halben Detektiv - Stunde  

48,00

per  Über- Bewachungs - Stunde  (Mindesteinsatzdauer 5 Stunden)

54,00

Kfz. (Pkw) per km

1,14

Barauslagen (z.B. Parkgebühren, Straßenmaut, Eintritte, Fahrkarten, Konsumation,  Trinkgelder , usw. ....) nach Aufwand + 20 MWST.

technische Überwachung per Tag ab

94,80

Miete von technischen Geräten nach Vereinbarung

Auskünfte aus dem-  ZMR-MelderegisterGewerberegister -  ab

23,99

Grundbuchauszug  - ab 

12,98

Firmenbuchauskunft - aktuell oder historisch ab

24,99

Ausforschung von KFZ - Zulassungsbesitzern ab

118,80

Sonstige Internetrecherchen nach zeitlichem Aufwand per angefangenen halben Stunde

94,80


Hinzu kommen,  falls erforderlich, Barauslagen, Diäten und sonstige Reisekosten nach Aufwand .
Bei Nacht- (22:00-06:00) Sonn- und Feiertagsstunden wird der gesetzliche Zuschlag von 50 bzw. 100 % verrechnet.
 
Preisnachlässe sind ab der 12. Mann/Fraustunde,  je nach Aufwand bis zu 15 % nach Vereinbarung möglich.
Hiervon sind  Wirtschaftskriminalitätsangelegenheiten ausgenommen, da zumeist komplexe Sacherverhalte vorliegen und spezielle Erfahrung und  Kenntnisse erforderlich sind.

Zu beachten ist, das diese Kosten unter Umständen den Zielpersonen  angelastet werden können.


Bei Auftragserteilung gilt uneingeschränkt als vereinbart:
Grundsätzlich darf der Auftraggeber keine Kostenüberraschungen erleben. Er wird bei Überschreitung des Kostenlimits informiert, sodass er kostenbremsend einwirken kann.
Es kann naturgemäße keine wie immer geartete Garantie für einen Erhebungserfolg gegeben werden.
Ein Misserfolg ist ebenfalls naturgemäß möglich und kann nicht als Preisminderung oder gar zu Schadenersatzforderungen führen.
Jedwede Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit den Aufträgen gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
Der/die AuftraggeberInnen haben den Auftragnehmer, Partner und Mitarbeiter schad- und klaglos zuhalten.
Der/die AuftraggeberInnen haften zur ungeteilten Hand für allfällige Schadenersatzansprüche.
Der/die AuftraggeberInnen haften selbst zur ungeteilten Hand für die allfällige Rechtmäßigkeit und behördlichen Genehmigungen der erteilten Aufträge.
Die Stornierung von Aufträgen ist möglich, jedoch sind anerlaufenen Kosten zu begleichen.
Der Gerichtsstandort ist in Graz.
Mündliche Vereinbarungen gelten grundsätzlich nicht bzw. müssen schriftlich bestätigt werden.
Eine Anzahlung von mindestens 50 % der voraussichtlichen Kosten gilt als vereinbart.
Für die Begleichung der Rechnung gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug.

Termine sind nur nach Voranmeldung möglich (keine fixen Bürozeiten)
Das erste Informationsgespräch ist immer kostenlos

Schreiben sie ihre Meinungen, Erfahrungen und Geschichten