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Preisliste/Vertragsbestimmungen Grundsätzlichg ist das erste Informationsgespräch bzw. die 1. Beratung kostenlos.
Hinzu kommen, falls erforderlich, Barauslagen, Diäten und sonstige Reisekosten nach Aufwand + 20 % Mehrwertsteuer. Bei Nacht- (22:00-06:00) Sonn- und Feiertagsstunden wird der gesetzliche Zuschlag von 50 bzw. 100 % verrechnet. Preisnachlässe sind ab der 12. Mann/Fraustunde, je nach Aufwand bis zu 15 % nach Vereinbarung möglich. Hiervon sind Wirtschaftskriminalitätsangelegenheiten ausgenommen, da zumeist komplexe Sacherverhalte vorliegen und spezielle Erfahrung und Kenntnisse erforderlich sind. Zu beachten ist, das diese Kosten unter Umständen den Zielpersonen angelastet werden können.
Bei Auftragserteilung gilt uneingeschränkt als vereinbart: Grundsätzlich darf der Auftraggeber keine Kostenüberraschungen erleben. Er wird bei Überschreitung des Kostenlimits informiert, sodass er kostenbremsend einwirken kann. Es kann naturgemäße keine wie immer geartete Garantie für einen Erhebungserfolg gegeben werden. Ein Misserfolg ist ebenfalls naturgemäß möglich und kann nicht als Preisminderung oder gar zu Schadenersatzforderungen führen. Jedwede Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit den Aufträgen gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Der/die AuftraggeberInnen haben den Auftragnehmer, Partner und Mitarbeiter schad- und klaglos zuhalten. Der/die AuftraggeberInnen haften zur ungeteilten Hand für allfällige Schadenersatzansprüche. Der/die AuftraggeberInnen haften selbst zur ungeteilten Hand für die allfällige Rechtmäßigkeit und behördlichen Genehmigungen der erteilten Aufträge. Die Stornierung von Aufträgen ist möglich, jedoch sind anerlaufenen Kosten zu begleichen. Der Gerichtsstandort ist in Graz. Mündliche Vereinbarungen gelten grundsätzlich nicht bzw. müssen schriftlich bestätigt werden. Eine Anzahlung von mindestens 50 % der voraussichtlichen Kosten gilt als vereinbart. Für die Begleichung der Rechnung gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug. Termine sind
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